Die neue Maschinenverordnung

Die seit 17 Jahren geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die neue Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 ersetzt.

Im Unterschied zu EU-Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, haben EU-Verordnungen direkte Gesetzeskraft.

Die Verordnung trat Ende Juni 2023 in Kraft und gilt verbindlich ab Januar 2027.

Ab Januar 2027 dürfen neue Produkte nur noch entsprechend der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 in den Verkehr gebracht werden.

 

Ziel und Anwendungsbereich der neuen Maschinenverordnung

Die MVO soll die neuen Anforderungen der Digitalisierung, der funktionalen Sicherheit und der selbstlernenden Systeme sowie der Cybersicherheit berücksichtigen.

Die neue Maschinenverordnung gilt für folgende Produkte:

  • Maschinen und unvollständige Maschinen
  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • Abnehmbare Gelenkwellen

Welche Änderungen gibt es?

Selbst wenn die EU-Maschinenverordnung keinen grundlegenden Paradigmenwechsel für die Branche bedeutet, so sind doch etliche konkrete Änderungen zu beachten, um die Konformität der Produkte zu gewährleisten.

 

In den folgenden 6 Bereichen gibt es Neuerungen in der MVO:

  • Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
  • IT-Sicherheit / Cybersicherheit
  • Maschinelles Lernen (KI-Systeme)
  • Digitale Konformitätserklärung
  • Digitale Betriebsanleitung
  • Definition der Hochrisikomaschine

Die Grundanforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutz finden sich nicht mehr in Anhang I, sondern jetzt in Anhang III.
Neue Aspekte bei den Sicherheitsanforderungen sind neben den bisherigen Personenschäden nun auch Haustiere, Sachwerte und die Umwelt.
Erwähnenswert sind vor allem auch die neuen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen zur Cybersicherheit und künstlichen Intelligenz.
Die Hersteller von Maschinen müssen künftig Vorkehrungen gegen Risiken treffen, um einen angemessenen Schutz gegen böswillige Handlungen Dritter zu gewährleisten („Korrumpierung“). Dies gilt sowohl für Manipulationen durch zusätzlich angeschlossene Hardware, Software oder über Remote Anbindung (Anhang III, 1.1.9).
Zusätzlich müssen jegliche Eingriffe an der Hardware oder Software der Maschine protokolliert werden.
Der Begriff des Sicherheitsbauteils wurde erweitert und umfasst nun auch Software und andere digitale Komponenten, die für sich alleine stehen und Sicherheitsfunktionen ausführen.

Eine angepasste Liste der Sicherheitsbauteile findet sich in Anhang II der MVO, statt wie bisher in Anhang V der EG-Maschinenrichtlinie.

Die Risiken von KI-Systemen sollen durch die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO-E) geregelt werden, die sich derzeit im Entwurfsstadium befindet. Hersteller sind verpflichtet, die „Lernphase“ einer KI bei der Risikobeurteilung zu berücksichtigen sowie die Grenzen des Lernens im Voraus festzulegen und durch Schutzmaßnahmen abzusichern. Daher muss ein Hersteller aus dem Maschinenbau die KI-Verordnung neben der Maschinenverordnung beachten.

Obwohl Konformitäts- und Einbauerklärungen zukünftig in digitalisierter Version zur Verfügung gestellt werden dürfen, trifft dies auf die ausführlichen Bedienungsanleitungen nur sehr bedingt zu. Grundsätzlich sind Bedienungsanleitungen in digitaler, druckbarer Form zulässig. Papierversionen müssen jedoch auf Wunsch des Endkunden innerhalb eines Monats nach dem Kauf kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Hersteller muss künftig nach Anhang III den Test aller Sicherheitsfunktionen durch den Nutzer ermöglichen. Dazu wird es notwendig sein, die Prüfverfahren in der Betriebsanleitung zu beschreiben.

Hochrisikomaschinen müssen zukünftig zwingend von einer unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert werden, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.

Des Weiteren sind die neuen Rollen für die Wirtschaftsakteure wie (Online)-Händler, Importeure und Bevollmächtigte von Maschinen zu berücksichtigen.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die MRL 2006/42/EG 29 Artikel und 12 Anhänge umfasst, während die neue MVO 2023/1230 54 Artikel und 12 Anhänge enthält.
Die neue MVO weist also deutlich mehr Artikel auf, die in Zukunft berücksichtigt werden müssen, um die Konformität zu gewährleisten.


Was sollten Unternehmen in Bezug auf die Maschinenverordnung jetzt tun?

Nicht bis 2027 abwarten, sondern rechtzeitig mit den Vorüberlegungen und -arbeiten beginnen damit auch weiterhin die Konformität nach der Maschinenverordnung gewährleistet ist.

Haben Sie noch Fragen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der MVO konformen Entwicklung Ihrer Produkte. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung von Entwicklungsprojekten und unserem Vorgehensmodell. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.